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- Ich möchte ein Unternehmen gründen, welche Schritte zur Selbständigkeit muss ich beachten?
- In welcher Höhe und wie soll ich am besten das Kapital für die Unternehmensgründung aufbringen?
- Was muss ich bei der Kreditaufnahme beachten?
- Welche Haftungen treffen den Unternehmer bzw. Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft?
- Welche Haftungen treffen mich als GmbH- Geschäftsführer?
- Wie viel Kapital muss ich bei einer GmbH einsetzen?
Ich möchte ein Unternehmen gründen, welche Schritte zur Selbständigkeit muss ich beachten?
Die Fragen und administrativen Probleme, die Sie sich auf dem Weg zur
Selbständigkeit stellen, sind vielfältig.
An erster Stelle steht die Formulierung der Geschäftsidee. Danach
schließen sich eine Reihe von Fragen an, die sowohl rechtlicher als auch
finanzieller Natur sind. Die rechtlichen Fragen ergeben sich vor allem
aus dem Steuer-, dem Sozialversicherungs-, dem Gesellschaftsrecht und
der Gewerbeordnung .
Hinsichtlich des Gewerberechts stellt sich die Frage, ob ich für diese
Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung benötige.
Eine ganz wichtige Entscheidung ist aber auch die Wahl der richtigen
Rechtsform. Das heißt, soll ich als Einzelunternehmer auftreten oder
soll eine Gesellschaft gegründet werden. Dies hängt zum einen davon ab,
ob ich mit einem Partner zusammenarbeiten will, zum anderen auch von den
rechtlichen Rahmenbedingungen. Den Rahmen stecken hier vor allem das
Steuer-, das Sozialversicherungs-, das Gesellschafts- und das
Haftungsrecht ab.
Wollen Sie eine Gesellschaft gründen und sind anfangs eher niedrige
Gewinne oder gar Verluste zu erwarten, sollten Sie sich aus steuerlicher
Sicht eher für eine Personengesellschaft und nicht für eine
Kapitalgesellschaft entscheiden. Personengesellschaften sind die offene
Handelsgesellschaft (OHG) – ab 2007 heißt diese Rechtsform offenen
Gesellschaft (OG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die eingetragene
Erwerbsgesellschaft (EEG) – ab 2007 fällt diese Gesellschaftsform weg
und wird entweder zu einer OG oder KG.
Andererseits darf man hier nicht den haftungsrechtlichen Aspekt außer
Betracht lassen. Eine Kapitalgesellschaft in Form einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH) bietet den Vorteil, dass man grundsätzlich
nur bis zur Stammeinlage haftet. Diese beträgt mindestens € 35.000,00
und muss zur Hälfte in das Vermögen der Gesellschaft einbezahlt
werden.
Hinsichtlich der Finanzierungsfrage benötigen Sie bei einer
Kreditaufnahme einen Finanzplan für die Bank.
In welcher Höhe und wie soll ich am besten das Kapital für die Unternehmensgründung aufbringen?
In der Anlaufphase eines Betriebs können unerwartet hohe Kosten
entstehen. Um in dieser Phase die Liquidität und den Fortbestand des
Unternehmens zu sichern, ist es notwendig, den Kapitalbedarf genau zu
ermitteln.
Investitionen, die im Zuge einer Betriebsgründung zu leisten sind,
betreffen in erster Linie Investitionen in das Anlagevermögen (z. B.
Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge und Büroausstattung). Bei der
Ermittlung des Kapitalbedarfs müssen Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer,
Notariatskosten, Gebühren und Kosten der Kapitalbeschaffung beinhaltet
sein. Weiters sollte eine Reserve berücksichtigt werden.
In Produktionsbetrieben sollten Sie den notwendigen jährlichen
Materialverbrauch für einen angestrebten Jahresumsatz ermitteln. In
diesem Zusammenhang darf auf die Kosten der Lagerung nicht vergessen
werden. Bei Einzelhandelsgeschäften ist es wichtig, den Umfang der
Ladenausstattung festzustellen. Über die von den Lieferanten und
Lieferantinnen erfragten Einkaufspreise ist der Wert des notwendigen
Warenbestandes zu ermitteln.
Ein wichtiger Tipp: Planen Sie eine ausreichende Reserve ein.
Denken Sie an möglicherweise "Unvorhersehbares". Reduzieren Sie Ihren
Betriebsmittelbedarf durch sofortige Rechnungslegung, rationale
Lagerhaltung, konsequente Zahlungsüberwachung und durch ein geordnetes
Mahnwesen.
Nach Ermittlung des Kapitalbedarfs berechnen Sie, welchen Teil Sie
davon selbst aufbringen können. Es gibt keine allgemein gültige Regel,
wie viel Eigenkapital Sie aufbringen sollen. Dies ist stark
branchenabhängig.
Die Differenzsumme zwischen Ihrem ermittelten Kapitalbedarf und dem
Eigenkapital muss durch Fremdkapital aufgebracht werden. Fremdkapital
wird in erster Linie durch Kredite aufgebracht.
Was muss ich bei der Kreditaufnahme beachten?
Folgende Hauptgruppen von Krediten sind zu unterscheiden:
Investitionskredit, Leasing, Kontokorrentkredit, Lieferantenkredit.
Investitionskredite dienen zur Finanzierung des Anlagevermögens (z. B.
Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Büromöbel). Diese Kredite
werden langfristig gewährt, d. h. sie haben eine Laufzeit von etwa vier
bis 20 Jahren. Annuitätendarlehen haben den Vorteil, dass die
Rückzahlungsbeträge über die gesamte Laufzeit gleich bleiben und so die
Aufwendungen in den ersten Jahren niedriger als bei Ratendarlehen sind.
Damit können etwaige Anlaufschwierigkeiten besser verkraftet werden. Bei
Ratendarlehen ist der Betrag, den Sie pro Jahr für Zinsen aufbringen
müssen, in den ersten Jahren höher als beim Annuitätendarlehen, nimmt dann
aber ständig ab.
Unser Tipp: Beurteilen Sie die Kosten eines Kredits nie ausschließlich
nach der Höhe der Zinsen! Um die tatsächlichen Kosten eines Kredits
richtig abschätzen zu können, benötigen Sie genaue Informationen über:
Zinssatz, Laufzeit des Kredits, Anzahl der Raten und deren Fälligkeit,
Nebenkosten des Kredits, Auszahlungs- und Bearbeitungsgebühren, Art der
Zinsverrechnung (Termin, zu dem die Höhe des Zinsanteils der Rate bestimmt
wird) und Art der Tilgungsverrechnung (Zeitpunkt, zu dem die Tilgung von
der Restschuld abgezogen wird).
Noch ein wichtiger Hinweis: Überprüfen Sie, ob Sie einen
geförderten Kredit in Anspruch nehmen können.
Welche Haftungen treffen den Unternehmer bzw. Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft?
Die Haftungsfrage hängt davon ab, ob ein Unternehmen in Form eines
Einzelunternehmens, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft
betrieben wird. Personengesellschaften sind die offene Gesellschaft (OG)
und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Gründung einer OHG (offene
Handelsgesellschaft) ist ab 2007 nicht mehr möglich, bestehende OHG
können den Rechtsformzusatz OHG beibehalten. Auch ist die Gründung einer
EEG ab 2007 nicht mehr möglich. Bereits bestehende EEG müssen bis
31.12.2009 ihren Rechtsformzusatz in eine OG oder KG ändern.
Die wichtigste Kapitalgesellschaft ist die Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH).
Als Einzelunternehmer haftet man persönlich und unbeschränkt.
Persönliche Haftung bedeutet, dass man mit dem gesamten Firmen- und
Privatvermögen für die Schulden einzustehen hat. Unter der
Unbeschränktheit versteht man, dass die Haftung nicht auf einen
bestimmten Betrag begrenzt werden kann.
Errichtet man eine OG, haften die Gesellschafter ebenfalls persönlich
und unbeschränkt.
Bei einer KG haftet wenigstens ein Gesellschafter (Komplementär)
persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Kommanditisten haften nur mit dem Betrag ihrer Hafteinlage. Die Höhe der
Hafteinlage ist frei wählbar und wird im Firmenbuch eingetragen.
Bei einem Wechsel der Gesellschafter einer OG haften ausscheidende
Gesellschafter für Schulden, die vor dem Ausscheiden entstanden sind,
noch fünf Jahre nach dem Ausscheiden. Tritt man in eine schon bestehende
OG ein, haftet man auch für alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden
Verbindlichkeiten.
Bei einer Kapitalgesellschaft (gleichermaßen GmbH wie AG) ist
grundsätzlich eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen
ausgeschlossen. Vorsicht ist jedoch bei eigenkapitalersetzenden
Leistungen (Gesellschafterkredite an nicht kreditwürdige
Kapitalgesellschaft) geboten.
Welche Haftungen treffen mich als GmbH- Geschäftsführer?
Einen GmbH-Geschäftsführer können einerseits Haftungen gegenüber
Gläubigern der Gesellschaft und Behörden treffen, andererseits auch
Haftungen gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern.
Die wichtigsten Haftungen gegenüber Dritten und Gläubigern treten auf
bei Verletzung der Verpflichtung zur rechtzeitigen
Konkursanmeldung;
bei Zahlungen, die geleistet wurden, nachdem die Eröffnung eines
Konkurses beantragt hätte werden müssen;
bei falschen Angaben gegenüber dem Firmenbuch, wie etwa falschen
Angaben im Zuge einer Kapitalherabsetzung oder betreffend der
Einforderung ausstehender Einlagen auf das Stammkapital.
Ferner können sich Haftungsfälle auch gegenüber Behörden ergeben, z. B.
für nicht entrichtete Steuern, Abgaben oder
Sozialversicherungsbeiträge.
Aber auch gegenüber der Gesellschaft und deren Gesellschaftern kann ein
Geschäftsführer beispielsweise in folgenden Fällen zur Haftung
herangezogen werden: Grundsätzlich bei Verstößen gegen das GmbH-Gesetz
oder gegen den Gesellschaftsvertrag. Ein Verstoß gegen das GmbH-Gesetz
liegt z. B. dann vor, wenn bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals
nicht unverzüglich eine Generalversammlung einberufen wird.
Wie viel Kapital muss ich bei einer GmbH einsetzen?
Die GmbH braucht bei der Gründung ein Mindestkapital von € 35.000,00.
Dieses muss wenigstens zur Hälfte vor Registrierung im Firmenbuch bar
eingezahlt werden, wenn nicht Sondervorschriften vorliegen (z. B. bei
Unternehmenseinbringung).
Über die Einzahlung des Stammkapitals stellt die Bank eine Bestätigung
aus, die dem Firmenbuchantrag beizulegen ist.





