Vorteil des Leasings
Österreich lässt bekanntlich auf Pkw keinen Vorsteuerabzug (VSt-Abzug)
zu. Ausgenommen davon sind lediglich jene Fahrzeuge, die auf der Liste der
vorsteuerabzugsberechtigten Pkw – darauf befinden sich auch die Minivans –
stehen.
Damit man nun zum VSt-Abzug gelangt, wird folgende Leasingkonstruktion
eingeschlagen: Die Fahrzeuge werden von einem Leasingunternehmen, das
seinen Sitz in einem EU-Staat hat, geleast. Dem österreichischen
Leasingnehmer wird die USt jenes Staates verrechnet, in
der der Leasinggeber seinen Sitz hat.
Beispiel: Der Leasinggeber hat seinen Sitz in Deutschland, die
Rechnung wird daher mit 19 % deutscher USt ausgestellt.
Nun besteht für den österreichischen Unternehmer die Möglichkeit,
Vorsteuererstattungsverfahren in den Ländern der EU
durchzuführen.
EU-rechtliche Brisanz
Der österreichische Gesetzgeber sieht einen
Eigenverbrauch von 20 % USt im
prozentuellen Ausmaß des (ausländischen) VSt-Abzuges vor.
Beispiel: Jährliche Leasingrate von € 3.600,00 + 19 % deutsche USt i. H.
v. € 684,00. In Österreich müsste nun eine Eigenverbrauchsbesteuerung von
€ 720,00 (€ 3.600,00 mal 20 % USt) vorgenommen werden.
Nach herrschender Meinung ist diese Eigenverbrauchsbesteuerung
europarechtswidrig und auch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH)
anhängig.
Es sollte daher die Eigenverbrauchssteuer zwar durchgeführt werden. Nach
Erhalt des Umsatzsteuerbescheides empfiehlt sich jedoch eine entsprechende
Berufung. Die Finanz sollte dann die Einhebung der Eigenverbrauchssteuer
aussetzen.
Sollte der EuGH wider Erwarten die Eigenverbrauchsbesteuerung doch als
europarechtskonform beurteilen, muss die Eigenverbrauchsbesteuerung
nachträglich durchgeführt werden.
Eine neue Regelung, nach der jener Staat die Umsatzsteuer erheben darf, in dem der Pkw genutzt wird, wird in absehbarer Zeit nicht kommen. Dies scheitert an der Zustimmung Deutschlands.





