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Hans Gogg Unternehmensberater / News / Steuernews für Klienten / April 07
Ausgabe:

Weiterer Etappensieg beim Pkw-Leasing aus dem EU-Raum

Auch die EU-Kommission droht nun Österreich mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Erhebung der Umsatzsteuer (USt) auf aus dem EU-Raum geleasten Fahrzeuge. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Rechtsvorschrift „nicht europarechtskonform“ ist. ...mehr

Umsatzsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Dienstfahrzeugen kalkulieren

Wenn Sie einem Dienstnehmer das vorsteuerabzugsberechtigte Fahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen, sollten Sie die Umsatzsteuer (USt) nicht vergessen. ...mehr

Erweiterung der Liste der steuerfreien Arbeitsmarkt-Förderungen ohne Aufwandskürzungen

Lohnaufwände werden oft um die gewährten steuerfreien öffentlichen Förderungen gekürzt. Damit ergibt sich der Nachteil, dass nur die gekürzten und nicht die gesamten Lohnaufwände Betriebsausgabe sind. Nun wurde die Liste der Arbeitsmarkt-Förderungen erweitert, bei denen es nicht zu einer solchen Kürzung kommt. ...mehr

Umsatzsteuerliche Optionen der Vermietungsumsätze

Die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten ist von der Umsatzsteuer (USt) befreit. Nachteilig ist jedoch in diesem Zusammenhang, dass der Vermieter im Zusammenhang mit diesem Mietobjekt keine Vorsteuer für seine Aufwendungen geltend machen kann. Jedoch kann der Vermieter auf die USt-Freiheit verzichten und zur USt-pflichtigen Vermietung optieren. Im Gegenzug darf er dann den Vorsteuerabzug (VSt-Abzug) geltend machen. ...mehr

Die Arbeitnehmerveranlagung

Die Lohnbesteuerung wird für den einzelnen Lohnzahlungszeitraum zunächst so vorgenommen, als ob die jeweiligen Verhältnisse im ganzen Kalenderjahr gegeben wären. Durch die „Arbeitnehmerveranlagung“ wird nachträglich eine Besteuerung entsprechend der für das gesamte Kalenderjahr festgestellten Steuerbemessungsgrundlage herbeigeführt. ...mehr

Weiterer Etappensieg beim Pkw-Leasing aus dem EU-Raum

Vorteil des Leasings

Österreich lässt bekanntlich auf Pkw keinen Vorsteuerabzug (VSt-Abzug) zu. Ausgenommen davon sind lediglich jene Fahrzeuge, die auf der Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Pkw – darauf befinden sich auch die Minivans – stehen.
Damit man nun zum VSt-Abzug gelangt, wird folgende Leasingkonstruktion eingeschlagen: Die Fahrzeuge werden von einem Leasingunternehmen, das seinen Sitz in einem EU-Staat hat, geleast. Dem österreichischen Leasingnehmer wird die USt jenes Staates verrechnet, in der der Leasinggeber seinen Sitz hat.
Beispiel: Der Leasinggeber hat seinen Sitz in Deutschland, die Rechnung wird daher mit 19 % deutscher USt ausgestellt.
Nun besteht für den österreichischen Unternehmer die Möglichkeit, Vorsteuererstattungsverfahren in den Ländern der EU durchzuführen.

EU-rechtliche Brisanz

Der österreichische Gesetzgeber sieht einen Eigenverbrauch von 20 % USt im prozentuellen Ausmaß des (ausländischen) VSt-Abzuges vor.
Beispiel: Jährliche Leasingrate von € 3.600,00 + 19 % deutsche USt i. H. v. € 684,00. In Österreich müsste nun eine Eigenverbrauchsbesteuerung von € 720,00 (€ 3.600,00 mal 20 % USt) vorgenommen werden.
Nach herrschender Meinung ist diese Eigenverbrauchsbesteuerung europarechtswidrig und auch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig.
Es sollte daher die Eigenverbrauchssteuer zwar durchgeführt werden. Nach Erhalt des Umsatzsteuerbescheides empfiehlt sich jedoch eine entsprechende Berufung. Die Finanz sollte dann die Einhebung der Eigenverbrauchssteuer aussetzen.
Sollte der EuGH wider Erwarten die Eigenverbrauchsbesteuerung doch als europarechtskonform beurteilen, muss die Eigenverbrauchsbesteuerung nachträglich durchgeführt werden.

Eine neue Regelung, nach der jener Staat die Umsatzsteuer erheben darf, in dem der Pkw genutzt wird, wird in absehbarer Zeit nicht kommen. Dies scheitert an der Zustimmung Deutschlands.

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