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Hans Gogg Unternehmensberater / News / Steuernews für Klienten / Jänner 07
Ausgabe:

Elektronische Rechnungen gewinnen an Bedeutung

Das Versenden der Fakturen auf elektronischem Weg bringt erhebliches Einsparungspotenzial. Aber nur eine ordnungsgemäß signierte elektronische Rechnung, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht, berechtigt zum Vorsteuerabzug. ...mehr

Sozialversicherungsrecht: EU-Erweiterung ab 1.1.2007 mit den Ländern Bulgarien und Rumänien

Die Europäische Union bekommt mit Bulgarien und Rumänien ab 1.1.2007 zwei neue Mitgliedsstaaten. ...mehr

Feststellung des Sachbezugswertes bei Dienstwagen

Besteht für den Dienstnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Privatfahrten (dazu zählen auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zu benützen, sind als Sachbezug folgende Werte anzusetzen: ...mehr

Bausparprämie steigt ab 2007

Mit 1.1.2007 steigt die staatliche Förderprämie von 3 % (Wert 2006) auf 3,5 % der Einzahlung. Das sind also € 35,00 statt € 30,00 im Jahr für einen Vertrag, welcher den Fördergrenzen entspricht. Die Grenzen sind € 1.000,00 pro Jahr. ...mehr

Die korrekt ausgestellte Rechnung

Die richtig ausgestellte Rechnung ist unter anderem Voraussetzung für den Vorsteuerabzug durch den Leistungsempfänger. ...mehr

Elektronische Rechnungen gewinnen an Bedeutung

Wann liegt eine ordnungsgemäße elektronische Rechnung vor?
Die elektronische Rechnung muss mit einer fortgeschrittenen oder sicheren Signatur versehen sein und auf einem Zertifikat eines Zertifizierungsdiensteanbieters beruhen.
Die von österreichischen Zertifizierungsdiensteanbietern angebotenen Dienste werden auf der Website der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen (http://www.signatur.rtr.at/) veröffentlicht. Damit wird sichergestellt, dass der Aussteller der Rechnung für den Rechnungsempfänger eindeutig erkennbar ist und die Rechnung vor einer nachträglichen Veränderung geschützt ist.

Zustimmung des Empfängers

Der Rechnungsempfänger muss der Zusendung auf elektronischem Weg zustimmen, wobei auch ein Zustimmen durch schlüssiges Verhalten genügt.

Übermittlung per E-Mail oder Telefax

Die Übermittlung der Rechnung per E-Mail ohne elektronische Signatur und anschließendem Ausdruck berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.
Bis Ende 2007 können Rechnungen noch mittels Fernkopierer (Telefax) übermittelt werden.

Wie überprüft man elektronische Rechnungen?

Signierte PDF-Dateien können wie folgt überprüft werden: Bei einer unsichtbaren Signatur öffnet sich durch Klicken auf den Button „Unterschrift“ oder „signatures“ links neben dem Dokument ein Infofenster mit den Signaturdaten.
Wenn sich auf dem Dokument selbst ein Feld mit Signaturinformationen befindet, erscheint durch das Anklicken ein Infofenster, das den Gültigkeitsstatus der Signatur angibt.

Ein Lieferant aus einem Mitgliedsstaat schickt an einen österreichischen Rechnungempfänger für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung eine unsignierte elektronische Rechnung. Besteht ein Recht auf den Vorsteuerabzug?
Aus österreichischer Sicht liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Keine Bedeutung für den Vorsteuerabzug hat in diesem Fall die unrichtige oder fehlende Signatur.
Begründung: Die Erwerbsbesteuerung in Österreich mit gleichzeitigem betragsgleichem Vorsteuerabzug ist nicht von der Rechnung abhängig.
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