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Hans Gogg Unternehmensberater / News / Steuernews für Klienten / Juni 07
Ausgabe:

Begünstigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen: Änderung der Nachversteuerung

Bilanzierende natürliche Personen und Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) können seit 2004 die begünstigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen in Anspruch nehmen. Kommt es hiebei zu einer Nachversteuerung, erfolgt diese ab 2007 mit dem halben Durchschnittssteuersatz jenes Jahres, in dem die entsprechende Begünstigung geltend gemacht wurde. ...mehr

Neuregelung der Wertpapierdeckung für die Pensionsrückstellung

Die Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen (nicht für Abfertigungsrückstellungen) wurde in adaptierter Form wieder eingeführt. Erstmals ist die Vorschrift auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2007 beginnen, anzuwenden. Wichtige Querverbindung: Die Art der Wertpapiere ist auch relevant für den Freibetrag für investierte Gewinne. ...mehr

Erhöhung der Pendlerpauschale und Pendlerzuschlag

Das Pendlerpauschale wird ab Juli 2007 um 10 % angehoben. Neu ist der Pendlerzuschlag, der die bereits bestehende Negativsteuer modifiziert. Dieser Zuschlag ist für diejenigen gedacht, die aufgrund des geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlen. Der Zuschlag ist zeitlich auf die Veranlagungen der Jahre 2008 und 2009 beschränkt. ...mehr

Übergangsregelung zur Verwertung von Anlaufverlusten

Anlaufverluste von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern, die vor 2007 entstanden sind und nicht mit Gewinnen ausgeglichen werden konnten, sind auch ab 2007 zeitlich unbegrenzt vortrags- bzw. abzugsfähig. ...mehr

Zusatzversicherung

(sog. „Betriebsausfallversicherung“) seit 1.4.2007 billiger (GSVG) ...mehr

Begünstigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen: Änderung der Nachversteuerung

Unverändertes Grundkonzept

Der nicht entnommene Gewinn (= Eigenkapitalanstieg) errechnet sich wie folgt: Steuerlicher Gewinn zuzüglich betriebsnotwendige Einlagen abzüglich Entnahmen.
Dazu korrespondierend ist der Nachversteuerungsbetrag jener Betrag, um den die Entnahmen den steuerlichen Gewinn zuzüglich den betriebsnotwendigen Einlagen übersteigen. Der Nachversteuerungsbetrag ist mit jenem Betrag beschränkt, der in den vergangenen sieben Jahren begünstigt besteuert worden ist. Die Nachversteuerung ist zunächst für den begünstigten Betrag des zeitlich am weitesten zurückliegenden Wirtschaftsjahres vorzunehmen.

Rechtslage bis 2006

Bei der Nachversteuerung ist jener Steuersatz heranzuziehen, der im Jahr der Nachversteuerung anfällt. Dabei ist der Nachversteuerungsbetrag in das zu versteuernde Einkommen einzubeziehen.

Rechtslage ab 2007

Nach der Neuregelung wird der Nachversteuerungsbetrag mit dem Hälftesteuersatz des Jahres der Inanspruchnahme der Begünstigung versteuert. Klargestellt wird auch, das der Nachversteuerungsbetrag nicht den Gesamtbetrag des Einkommens einbezogen wird.  Damit kommt es zu einem Ausgleich exakt jenes Vorteils, der bei Inanspruchnahme der Begünstigung erzielt worden ist. Im Fall der Nachversteuerung der Steuernachteil nicht größer sein kann als der seinerzeitige Steuervorteil war. Es werden damit sowohl übermäßige Nachversteuerungen als auch unsachliche Besteuerungsvorteile vermieden.
Beispiel:
2006 (Annahme erstmalige Beanspruchung der Regelung): Gewinn € 50.000, Entnahmen € 20.000, nicht entnommener Gewinn daher € 30.000, Durchschnittssteuersatz für € 50.000 beträgt 33,3%, € 20.000 werden daher mit 33,3% versteuert = € 6.660, € 30.000 (Nachversteuerungsbetrag) werden mit 16,65% (halber Durchschnittssteuersatz) versteuert  = € 4.995.
2007: Gewinn € 70.000 Entnahme € 100.000, Nachversteuerungsbetrag daher € 30.000.
Nach der Rechtslage bis 2006 (alte Rechtslage) wäre wie folgt zu versteuern: Durchschnittssteuersatz für € 100.000 (inkl. Nachversteuerungsbetrag) beträgt 41,6%. € 70.000 würden mit 41,6% versteuert werden = € 29.120, € 30.000 (Nachversteuerungsbetrag) würden mit 20,8% (halber Durchschnittssteuersatz) versteuert werden = € 6.240; Steuerbelastung insgesamt: € 35.360
Versteuerung nach der Rechtslage ab 2007 (aktuelle Rechtslage):
Durchschnittssteuersatz für € 70.000 (ohne Nachversteuerungsbetrag!) beträgt 38%. € 70.000 werden mit ~38% versteuert werden = € 26.585, € 30.000 (Nachversteuerungsbetrag) werden mit 16,65% (halber Durchschnittssteuersatz aus 2006) versteuert = € 4.995; Steuerbelastung insgesamt: € 31.580

Hinweis: Ab dem Veranlagungsjahr 2007 können auch Bilanzierer mit Einkünften aus selbständiger Arbeit (dazu zählen auch Freiberufler), nicht entnommene Gewinne begünstigt versteuern. Dies ist die Konsequenz einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 6. 12. 2006 (dazu ausführlich unsere März-Ausgabe 2007)

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